Ständige Maskenpflicht auf dem Sportgelände

Auf Grund der gestiegenen 7-Tage Inzidenz hat der Fußballabteilungsvorstand am heutigen Freitag, 23.10.2020 entschieden das folgende Maßnahmen gemäß der NRW-Coronaschutzverordnung umgesetzt werden: – auf dem gesamten Sportgelände gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt für alle Zuschauer während des gesamten Aufenthalts auf dem Sportgelände, auch nach dem Erreichen des jeweiligen Stehplatzes. – alle […]